Der Verein für Menschen in finanzieller Not wurde am 31. Oktober 2021 gegründet.  Wir bieten finanzielle Hilfe an Personen, welche in finanzielle Not geraten oder auf Unterstützung angewiesen sind. Dabei geht es sowohl um einmalige wie auch wiederkehrende Unterstützungen. Das Einzugsgebiet für diese Unterstützungen ist schwergewichtig die Nordwestschweiz, kann aber in Einzelfällen auch auf die ganze Schweiz oder das Ausland ausgedehnt werden. Anspruch auf Unterstützung hat jedermann, unabhängig seiner Nationalität, seiner religiösen Zugehörigkeit und seines Alters. Die Aktiv-Mitarbeitenden in unserem Verein üben ihr Mandat ehrenamtlich und ausserhalb ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeit aus. Die Einnahmen für unsere Vereinstätigkeit werden zur Hauptsache von einem kleinen und ausgesuchten Kreis von Donatoren geleistet, wobei als Hauptsponsor unser Vereinsvorstand auftritt.  Wir betreiben kein breitgestreutes, aktives Fundraising sondern nur im Bereich der beruflichen und privaten Vernetzung unseres Vereinsvorstandes. In aller Regel finden wir die unterstützungsbedürftigen Personen selber aus unseren persönlichen Netzwerken wie aber auch durch Personen (Ärzte, Therapeuten, Sozialarbeitern, etc.), welche mit unserem Verein zusammenarbeiten. Aufgrund unserer kleinen Grösse sind uns aber Grenzen gesetzt in der Anzahl der jährlich zu bearbeitenden Unterstützungsanträgen, welche sich in deren Anzahl - in Abhängigkeit der jeweiligen Betragsgrösse und Arbeitsintensität - auf ca. 10 bis maximal 20 Anträgen pro Jahr belaufen. Daher haben wir auch beschlossen, die Bekanntmachung unseres Vereines in der breiten Öffentlichkeit nicht zu forcieren. Ohne die Kenntnisnahme von unserer Domain www.vfmifn.ch werden Sie unsere Website nur sehr schwer im Internet finden. Auch hier streben wir das Ziel an, das wir finden und nicht gefunden werden. 

 

Der Verein für Menschen in finanzieller Not ist bei der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft als gemeinnütziger und damit steuerbefreiter Verein aufgrund § 16 Abs. 1 Bst. e des Basellandschaftlichen Steuergesetzes resp. nach Art. 56 Bst. g des Steuergesetzes über die Direkte Bundessteuer erfasst. Spenden an unseren Verein sind im Rahmen der schweizerischen Einkommenssteuererklärung des Spenders zum Abzug zugelassen, unabhängig von seinem schweizerischen Wohnsitzkanton.

Vereinsstatuten
PDF – 761.4 KB
Gründungsprotokoll
PDF – 495.5 KB
Steuerbefreiung
PDF – 1.8 MB

Erstelle deine eigene Website mit Webador